Geheime Mängel in Brunsbüttel

Die Mängelliste des Atomkraftwerks Brunsbüttel, die die Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung zusammenfasst, bleibt unter Verschluss. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die auf Offenlegung der Liste geklagt hatte, legte gestern umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig ein. „Wir wollen wissen, wie gravierend die Sicherheitsdefizite sind“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.

Seit Ende August verlangt die DUH die Herausgabe der Liste unter Berufung auf die Umweltinformationsrichtlinie der EU. Schleswig-Holsteins Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD), die für die Atomaufsicht im Lande zuständig ist, hatte dem im November 2006 grundsätzlich zugestimmt. Weil aber AKW-Betreiber Vattenfall gegen die Offenlegung von „Geschäftsgeheimnissen“ vor Gericht ging, lehnt sie die Herausgabe ab.

Die Liste enthält „hunderte offener Punkte“ zu Sicherheitsfragen des Atomreaktors, die im Sommer 2001 erstellt wurden. Welche Mängel damals festgestellt und ob sie inzwischen behoben wurden, würde der Umweltverband nun gerne wissen. Das Vattenfall sich dagegen wehrt, macht DUH-Justiziarin Cornelia Ziehm nur noch skeptischer. Brunsbüttel ist weitgehend baugleich mit dem schwedischen Vattenfall-AKW Forsmark, über das fast täglich „neue Sicherheitsschlampereien“ bekannt werden, sagte Ziehm. SMV