Aufmarsch der rechtsextremen Advokaten

Beim Zündel-Prozess wollte die Verteidigung beweisen, dass es den Holocaust nicht gegeben hat

Ein Zeuge sollte aussagen, dass im Erdreich von Auschwitz keine Giftgasspuren gefunden wurden

FRANKFURT/MAIN taz ■ Der lange Prozess gegen den hartnäckigen Holocaustleugner Ernst Zündel war das Ereignis für die rechtsextremistische Advokatenszene. Aufmarschiert waren die Stars der braunen Anwaltschaft: Jürgen Rieger, Helmut Schaller, Ludwig Bock und Sylvia Stolz, die „Jeanne d’Arc der deutschen Justiz“ – so die rechtsextremistischen Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung. Die Beteiligung des zum Rechtsextremismus konvertierten Linksanwaltes Horst Mahler als Assistent von Stolz wurde von der Kammer schon zu Prozessbeginn mit dem Verweis auf dessen Berufsverbot vereitelt.

Der Auftrag der Advokaten: die Inszenierung des dritten großen Auschwitzprozesses in Deutschland nach den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen und dem Auschwitzprozess in Frankfurt am Main. Diesmal aber mit umgekehrten Vorzeichen: Das deutsche Volk sollte im Verlauf des Verfahrens von dem Vorwurf der Massentötung der Juden freigesprochen werden, so die Intention der Anwälte. Das Gericht unter Vorsitz von Ulrich Meinerzhagen hat das erkannt und alle Beweisanträge, die darauf abzielten, die Opferzahlen in den Konzentrationslagern in Frage zu stellen oder den Holocaust von angeblich neutralen Wissenschaftlern untersuchen zu lassen, abgeschmettert.

Unter anderem wollte die Verteidigung einen US-Wissenschafter als Zeugen dafür befragen, dass im Erdreich von Auschwitz keine Spuren von Giftgas gefunden worden seien.

Ein Antrag zielte darauf ab, den Prozess bis zum Ende der so genannten Holocaust-Konferenz in Teheran auszusetzen; in einem anderen wurde die Ladung des iranischen Präsidenten Ahmadinedschad und seines Amtskollegen Hugo Chávez aus Venezuela gefordert.

Die Kammer überstand, leicht lädiert, alle Versuche der Verteidigung, das Verfahren auch unter Einbeziehung des überwiegend braunen Auditoriums zu chaotisieren.

Zuletzt lehnte der Richter alle Beweisanträge der Verteidigung mit der lapidaren Begründung ab, dass es unerheblich sei, ob es den Holocaust gegeben habe oder nicht; seine Leugnung jedenfalls sei in Deutschland verboten.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT