Kommunen klagen

GEMEINSAM 13 Gemeinden wollen, dass sich das Land Niedersachen an den Kosten für die inklusiven Schulen beteiligt

13 niedersächsische Kreise und Gemeinden wollen vor Gericht erzwingen, dass sich das Land an der Finanzierung der inklusiven Schulen beteiligt. Eine Verfassungsbeschwerde der Kommunen sei beim Staatsgerichtshof in Bückeburg eingegangen, sagte dessen Präsident Herwig van Nieuwland am Donnerstag. Die Landesregierung und der Landtag in Hannover wurden zu Stellungnahmen aufgefordert.

In Niedersachsen war die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Das Modell ermöglicht behinderten Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den Schulen des Bundeslandes. Insgesamt werden an 2.140 Regelschulen Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf unterrichtet – doppelt so viele wie vor dem Start der inklusiven Schule vor einem Jahr. Das Land habe aber bisher keinen Gesetzentwurf zur Erstattung der Kosten vorgelegt, die den Kommunen durch die inklusive Schule entstünden, begründete der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer, die Verfassungsbeschwerde. Dazu sei das Land aber nach dem sogenannten Konnexitätsprinzip verpflichtet.

Diese 2006 in die niedersächsische Verfassung aufgenommene Regel besagt im Kern: Wenn ein Bundesland seinen Kommunen eine bestimmte Aufgabe überträgt und dies zu einer Mehrbelastung führt, muss es gleichzeitig für Ausgleich sorgen. Zu den klagenden Kommunen zählen die Städte Emden, Lüneburg und Oldenburg sowie die Landkreise Heidekreis, Lüneburg und Uelzen.  (epd)