Gäfgen will Schmerzensgeld für Folterdrohung in Verhör

JUSTIZ Ein Polizist habe ihm mit Schmerzen gedroht, sagt Mörder vor Gericht. Es geht um 15.000 Euro

FRANKFURT/MAIN dapd | Der Kindesmörder Magnus Gäfgen hat am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt auf Schmerzensgeld vom Land Hessen wegen Folterandrohung gepocht. Der 35-jährige Häftling sagte in der Verhandlung, dass ihm ein Vernehmungsbeamter am 1. Oktober 2002 Schmerzen angedroht habe, um das Versteck des entführten Bankierssohns Jakob von Metzler zu erfahren. Dabei sei er auch körperlich angegriffen worden. Der damalige Vernehmungspolizist erwiderte als Zeuge in dem Prozess, dass er Gäfgen nicht angefasst habe.

Er habe ihm aber gesagt, dass ein Beamter per Hubschrauber angefordert worden sei, um ihm Schmerzen zuzufügen, sollte er den Aufenthaltsort des Kindes nicht verraten. Die Polizisten seien damals davon ausgegangen, dass der elfjährige Junge in größter Lebensgefahr schwebe. „Wir haben gehofft, dass Jakob noch lebt“, sagte er.

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Kindesmörder führt in dem Zivilverfahren an, dass er durch die Drohungen psychische Schäden davongetragen habe. Der Streitwert liegt bei 15.000 Euro. Der damalige Jurastudent hatte den Jungen am 27. September 2002 entführt und in seiner Wohnung erstickt. Von der Familie forderte er eine Million Euro. Kurz nach der Geldübergabe wurde er festgenommen und machte auf dem Polizeipräsidium unterschiedliche Angaben.

Vor Gericht sagte Gäfgen jetzt aus, dass er am nächsten Morgen im Verhör eigentlich gar nichts sagen wollte. Doch der Polizist habe ihm gesagt, dass ein Spezialist mit dem Hubschrauber unterwegs sei, der dazu ausgebildet sei, „mir solche Schmerzen zuzufügen, wie ich sie noch nie erlebt habe“. Eine andere Äußerung habe er als Drohung aufgefasst, dass er aus dem Hubschrauber geworfen werden könnte.

Der Beamte habe ihn zudem mehrfach geschubst und mit dem Handballen geschlagen. Nachdem er ihn an der Schulter geschüttelt habe, sei er mit dem Hinterkopf an die Wand geschlagen, sagte Gäfgen. Bei der Vernehmung habe er „Hilflosigkeit und Angst“ verspürt, sagte Gäfgen. Deshalb habe er aufgegeben und die Polizei zur Leiche des Kindes an dem Weiher geführt.

Der Vernehmungsbeamte erwiderte vor Gericht, er habe Gäfgen weder geschüttelt noch geschlagen. „Ich habe ihn nicht angefasst“, betonte der Zeuge. Seit der Geldübergabe seien 30 Stunden vergangen, und sie hätten sich große Sorgen um Jakob gemacht. Der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner habe ihm gesagt, dass er die Androhung von Schmerzen beabsichtige und einen Kollegen per Hubschrauber angefordert habe. Außerdem habe er erklärt, es werde ein Wahrheitsserum besorgt. Der Polizeivizepräsident habe ihn angewiesen, den Verdächtigen darauf vorzubereiten.