: Je trüber die Brühe …
betr.: „Trennungsgebot bleibt in Kraft“, taz vom 2. 12. 06
Danke für die Aufklärung von Hern Rath über die „im Kern“ unterschiedlichen Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz. Sicherlich wird das Trennungsgebot auch heute noch „im Grundsatz“ beachtet. Aber wie man schon am Kaffee sehen kann: Je trüber die Brühe darüber, desto weniger ist von dem schönen Grund-Satz zu sehen.
Wenn Verfassungsschützer ihre Informationen nicht mit der Öffentlichkeit teilen wollen, werden sie es auch nicht tun. Anti-Terror-Datei hin oder her. Man braucht ja nichts in die Datei reinzufüttern. Oder man leidet wie die BND-Herren Hanning und Uhrlau an – permanentem/zeitweisem? – Gedächtnisschwund. Bei unserer Regierung würde ich nicht darauf wetten, dass nicht schon morgen die Befugnisse der Geheimdienste um polizeiliche Befugnisse erweitert werden. Selbstverständlich unter Wahrung des Rechts: Irgendeinen Haftrichter, der alles unterschreibt, wird man schon kennen. Wie schnell das Recht zu„recht“gebogen wird, sieht man an den Guantánamo-Verfahren vor den US-Militärgerichten, wo Geheiminformationen verwendet werden, ohne dass diese den Angeklagten oder den Verteidigern zur Kenntnis kamen. Mit wohlwollender Billigung von deutscher Seite. HANS-PETER WERNER, Idstein
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