: „Terrorhelfer“ bleibt weiter in Haft
JUSTIZ Gericht legt vorzeitige Entlassung von Mounir al-Motassadeq wegen islamistischer Gesinnung ab. Verteidiger hat Verfassungsbeschwerde eingereicht
Mit der Zukunft des als „Terrorhelfer“ der Anschläge vom 11. September 2001 verurteilten Mounir al-Motassadeq wird sich nun das Bundesverfassungsgericht befassen. Denn der Anwalt des 40-Jährigen hat Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil die Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und vorzeitige Haftentlassung nach einem Zweidrittel-Gesuch vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg und dem Bundesgerichtshof (BGH) laut einem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss abgelehnt worden sind.
Motassadeqs Anwalt Udo Jacob argumentiert, dass das Vorgehen gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße und nach seiner Einschätzung verfassungswidrig sei. Der BGH urteilte, dass Motassadeq seine Haftstrafe von 15 Jahren weiter absitzen muss. Laut einem kriminalprognostischen Gutachten lasse sich derzeit „keine Änderung der islamistisch-dschihadistischen Einstellung“ Motassadeqs feststellen, heißt es im Beschluss. Das spreche gegen eine Entlassung auf Bewährung.
Motassadeq war wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord an 246 getöteten Flugzeuginsassen bei den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA zu einer Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. Mitte Januar hatte der Marrokkaner, der bis heute seine Unschuld beteuert, zwei Drittel dieser Strafe abgesessen und daraufhin eine Entlassung auf Bewährung beantragt. Motassadeqs Verteidiger Jacob hält sich zugute, dass es ihm endlich gelungen sei, in seinen Bemühungen um eine Wiederaufnahme des Prozesses nach mehr als zehn Jahren endlich eine entlastende Aussage eines der Drahtzieher der Al-Quaida-Anschläge zu bekommen, die ohne Folter zustande gekommen sei.
Ramzi Binalshibh aus dem US-Gefangenenlager in Guantanamo bestreitet laut Anwalt Jacob, dass Motassadeq ebenso wie der einst in Hamburg Mitangeklagte Abdelghani Mzoudi in die Anschlagspläne der sogenannten „Hamburger Zelle“ eingeweiht waren. Doch die Richter schenken den neuerlichen Aussagen von Binalshibh und Mzoudi keinen Glauben. KVA