Rauchverbot in Kneipen kommt

Die Gesundheitsminister der Länder einigen sich auf Rauchverbot in Diskotheken und in öffentlichen Gebäuden. In Gaststätten soll es trotz des generellen Verbots Ausnahmen geben: Gastwirte dürfen künftig „Raucherräume“ einrichten

aus Hannover JÜRGEN VOGES

Auf ihrem „Nichtrauchergipfel“ haben die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder gestern in Hannover sich doch noch auf ein generelles Rauchverbot geeinigt. Nach dem einstimmigen Beschluss soll es künftig „in Gaststätten und Diskotheken ein vollständiges Rauchverbot in geschlossenen Räumen unabhängig von der Betriebsart geben“.

Wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nach dem Treffen sagte, soll der Bund auch die Arbeitsstättenverordnung ändern und die Ausnahme, die Gaststättenmitarbeitern verrauchte Räume zumutet, streichen.

Allerdings sind bei dem generellen Kneipenrauchverbot auch Ausnahmen vorgesehen. Die Wirte dürfen abgeschlossene Raucherräume einrichten. Und Niedersachsen und NRW haben sich sogar vorbehalten, die Einrichtungen von Raucherkneipen weiter zu erlauben. Der einstimmige Beschluss des Treffens enthält eine entsprechende Protokollnotiz. Der gesamte Beschluss der bereits im Dezember von den Länderministerpräsidenten anberaumten Konferenz hat den Charakter einer Empfehlung. Die Ministerpräsidenten müssen ihr am 22. März noch den höheren Segen geben. Die für das Gaststättenrecht zuständigen Länder müssen dann daraus noch Gesetze machen.

Dennoch sprachen die anwesenden Ländergesundheitsminister, die zuständige Bundesministerin Ulla Schmidt, Verbraucherminister Horst Seehofer und auch Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff gestern unisono von einem entscheidenden Schritt beim Nichtraucherschutz. Die Konferenz verständigte sich auch auf ein bundesweit einheitliches Rauchverbot in Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten, in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens und in Theatern, Kinos und Museen.

Ein Fortschritt ist auch das generelle Rauchverbot in Diskotheken, auf das sich das Treffen einigte. Von verbrannten Tabakwaren soll Nebel über der Tanzfläche künftig nicht mehr stammen dürfen. Das generelle Rauchverbot in Diskos hatte auch Niedersachsens Ministerpräsident Wulff schon vor Beginn der Konferenz befürwortet. Passivrauchen sei nachhaltig gesundheitsschädlich. In Diskotheken würden sich vor allem junge Leute aufhalten. Auch für Nebenräume von Diskos solle es keine Ausnahme vom Rauchverbot geben.

Einem durchgreifenden Rauchverbot in Kneipen hatte Wulff aber schon vorab eine Absage erteilt. Niedersachsen hat nämlich bereits ein eigenes Nichtraucherschutzgesetz in der Schublade, das nur dem Namen nach dem blauen Dunst in Kneipen den Kampf ansagt. Es will das Qualmen nicht nur in abgeschlossenen Raucherräumen der Kneipen gestatten. Jeder Wirt soll das generelle niedersächsische Gaststättenrauchverbot auch durch ein einfaches Schild an der Tür aushebeln können. In jeder Raucherkneipe mit einem „R“-Schild an der Tür soll sich überhaupt nichts ändern. Wulff hat auf dem Treffen durchgesetzt, dass dieser Entwurf nicht wesentlich geändert werden muss.

Anders als Wulff traten Gesundheitsministerin Schmidt und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer in Hannover für ein generelles Rauchverbot in Gaststätten ein. Seehofer kündigte zudem erneut an, dass das Bundeskabinett am Mittwoch für die öffentlichen Verkehrsmittel und Einrichtungen des Bundes ein Rauchverbot beschließen werde.

Die übergroße Mehrheit der Bevölkerung werde sich an die Rauchverbote halten, meinte der CSU-Politiker. Für hartnäckige Raucher brauche man aber Sanktionen, und die werde das Bundeskabinett ebenfalls Mittwoch beschließen.