: Rechtswidrige Einkesselung
SCHADENERSATZ Göttinger Rechtsanwalt klagt gegen Polizei, die Menschen mehrere Stunden festhielt
Das rechtswidrige Verhalten der Göttinger Polizei bei einer Demonstration im April 2009 könnte jetzt auch finanzielle Konsequenzen für die örtliche Polizeidirektion haben. Rechtsanwalt Sven Adam klagt für 15 Personen im Alter von 23 bis 40 Jahren auf Schadenersatz.
Sie hatten sich am 16. April in der Göttinger Innenstadt an einer Spontandemonstration gegen die Räumung eines besetzten Hauses in Erfurt beteiligt. Nach kurzer Zeit stoppte die Polizei den Aufzug von etwa 60 Personen, kesselte sie ein und hielt sie fast vier Stunden lang fest.
Per Megafon teilten Beamte den Demonstranten mit, dass gegen sie Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet würden. Die Eingekesselten wurden durchsucht und mussten sich einer Personalienfeststellung unterziehen.
In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Göttingen erkannte die Polizeidirektion im März 2010 die Rechtswidrigkeit des Einsatzes an. Wegen der rechtswidrigen Freiheitsentziehung machte Adam im vergangenen Oktober für 15 Kläger Anspruch auf Schadensersatz geltend. Von einer Eingangsbestätigung abgesehen, habe die Polizeidirektion innerhalb der gesetzten Frist nicht auf die Forderung reagiert, sagte der Anwalt. „Weil meine Mandanten bis heute auf das ihnen zustehende Schmerzensgeld warten, habe ich nun das Landgericht eingeschaltet“.
Die Polizei habe das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit missachtet, die Teilnehmer für Stunden festgesetzt und ihnen die Möglichkeit verweigert, ihre Notdurft zu verrichten.
Adam erklärte, der Polizeieinsatz in der Innenstadt habe einen Abschreckungseffekt gehabt. Dies könne Teilnehmer von ihrer gesetzlich verbrieften Versammlungsfreiheit abhalten, weil sie auch künftig ein solch rechtswidriges Verhalten befürchten müssten. RP