Wie die Methoden eines Landesrechnungshofs der NPD helfen: Viel Zeit bis zur Prüfung
„Nach der Wahl ist vor der Wahl“, versichert das Präsidium: Seit dem Misserfolg bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt flüchtet sich die NPD-Bundesführung um Udo Voigt in Kampf- und Durchhalterhetorik. Eigentlich sollte mit dem Einzug in den Magdeburger Landtag ein Signal gerade auch für die Bürgerschaftswahl in Bremen am 22 Mai gegeben werden: dass eine Stimme für die NPD keine verschenkte Stimme sei.
Mit leicht verändertem Akzent beteuert die Partei nun, die „Chance positive Akzente zu setzen“, biete sich bereits in Bremen. Ein mögliches Hindernis muss die NPD bis zur Wahl an der Weser zumindest nicht überwinden: Die Landtagsverwaltung in Sachsen wird vorerst nicht klären, ob die NPD eine „unzulässige Verwendung von öffentlichen Mitteln“ betreibt. Der Verdacht: Jens Pühse, NPD-Wahlkampfleiter in Bremen, wird aus Mitteln der Landtagsfraktion in Sachsen bezahlt. Dass er dort als „Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit“ beschäftigt ist, hatte die taz bei einer Recherche entdeckt.
Vor gut zwei Wochen noch hatte die Landtagsverwaltung erklärt, den Rechnungshof einschalten zu wollen. Wer aber eine zeitnahe Überprüfung erwartet hat, dürfte nun überrascht sein: Eine sofortige Überprüfung wegen des Hinweises auf einen möglichen Missbrauch sei „nicht vorgesehen“, sagt Ivo Klatte, Sprecher des sächsischen Landtags. Dem Rechnungshof würden alle möglichen Hinweise auf Missbrauch vorgelegt, die man „bei gegebenem Anlass“ überprüfe. Gegebener Anlass? „Eine routinemäßige alljährliche Überprüfung durch den Rechnungshof“, so Klatte.
Die NPD und ihre inzwischen recht professionell arbeitenden Fraktionen dürfte dieses Zeitfenster erfreuen. „Bis zur Überprüfung“, das räumt auch Landtagssprecher Klatte ein, „könnte die NPD den Vertrag den nötigen Rechtsbedingungen angepasst oder andere Regelungen vereinbart haben.“ANDREAS SPEIT ■ arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland
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