Steuer für Schiffe auf Elbe fällt weg

LUXEMBURG dpa ■ Die Elbe zwischen Hamburg und Nordsee gehört – steuerlich gesehen – zu den europäischen Meeren. Deswegen wird die kommerzielle Schifffahrt auf der Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven von der Mineralölsteuer befreit. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof entschieden. Ein belgischer Unternehmer hatte 1999 auf der Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven Kies vom Boden aufgesaugt, um die Fahrrinne zu erhalten. Für den Kraftstoff schickte ihm das Hauptzollamt Oldenburg eine Mineralölsteuerrechnung. Der Unternehmer zahlte nicht. Er verwies auf EU-Recht, wonach die Steuer für „Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft“ entfällt.