: Baum gegen Wolf
Ex-Minister Gerhart Baum (FDP) klagt gegen das Verfassungschutzgesetz seines Parteifreundes Ingo Wolf
KÖLN taz ■ Per Verfassungsbeschwerde macht der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum jetzt Front gegen das umstrittene NRW-Verfassungsschutzgesetz, das dem Geheimdienst unter bestimmten Bedingungen das heimliche Ausspähen von Computern erlaubt. „Die Online-Durchsuchung ist ein drastischer Eingriff in die Freiheit der Bürger, der schwerer wiegt als der Große Lauschangriff“, erklärte das FDP-Mitglied gestern in Köln.
Zu verantworten hat die seit Januar geltende Gesetzesneuregelung Landesinnenminister Ingo Wolf. Ziel sei es, die Beamten auf „technische Augenhöhe mit den Verfassungsfeinden“ zu bringen, so der FDP-Mann.
Für den Altliberalen Baum, der die Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius Reiter und dem Berliner Juristen Peter Schantz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht hat, verstößt das neue Gesetz gleich gegen drei Grundrechte: die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Baum und seine beiden Mitbeschwerdeführer wenden sich darüber hinaus auch gegen die Beibehaltung des Großen Lauschangriffs in NRW. „Der Gesetzgeber ignoriert bewusst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und lässt ein Gesetz in Kraft, von dem er weiß, dass es verfassungswidrig ist“, kritisierte der Ex-Minister.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Karsten Rudolph, bezeichnete die Klage Baums als „eine schallende Ohrfeige für Wolf“. Der Unterschied zwischen Baum und Wolf „liegt auf der Hand“, so Rudolph: „Baum ist ein wirklicher Liberaler, Wolf ist bloß in der FDP.“ SPD und Grüne hatten die Gesetzesnovelle im Landtag abgelehnt.
PASCAL BEUCKER