Darf ein Lehrer militanter Antifaschist sein?

Nein, findet das Land Baden-Württemberg. Wohl doch, entschied gestern das Verwaltungsgericht Mannheim

FREIBURG taz ■ Der Heidelberger Antifaschist Michael Csaszkoczy kann wahrscheinlich doch noch Lehrer werden. Gestern verhandelte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim über seinen Fall und es zeichnete sich ein Erfolg seiner Klage ab.

Csaszkoczy will Realschullehrer in Baden-Württemberg werden, hatte gute Noten in der Ausbildung, doch das Land wirft ihm seine Mitarbeit in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) vor. Die AIHD stellt sich im Internet als „linksradikal“ vor und betrachtet Militanz als „legitimes Mittel der Befreiung“. Das Land hält Csaszkoczy deshalb für „politisch unzuverlässig“ und verweigert seine Einstellung. In erster Instanz, beim Verwaltungsgericht Karlsruhe, siegte das Land, weil sich Csaszkoczy nicht „kompromisslos“ von der AIHD distanziert habe,

Beim VGH sieht es besser aus für Csaszkoczy. Die Richter ließen seine Berufung zu, weil sie Zweifel an der Karlsruher Entscheidung haben. Möglicherweise haben das Land und die Vorinstanz die Persönlichkeit Csaszkoczys zu wenig gewürdigt.

Der Vertreter des Landes, Detlef Brandner, wies das zurück: „Selbstverständlich haben wir seine positiven Seiten gesehen, sein Eintreten gegen rechts, sein Engagment für die Jugend.“ Aber es blieben „Zweifel, ob er die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt“. Der Vorsitzende Richter Klaus Breunig brachte die Zweifel auf den Punkt: „Der Antifaschismus an sich ist natürlich nicht anrüchig“, aber: „Uns interessiert das Verhältnis zur parlamentarischen Demokratie und zur Gewalt.“

Der bullige, kahlköpfige Pädagoge mit den vielen Ringen im Ohr präsentierte sich vor Gericht freundlich und eloquent „Die Beseitigung der parlamentarischen Demokratie ist nicht mein Anliegen“, sagte er. Später fügte er hinzu: „Es geht mir nicht um das Propagieren von Gewalttaten.“ Von Militanz wolle er sich allerdings nicht distanzieren. „Das bringe ich nicht über mich, auch aus Respekt vor den Leuten, die im Dritten Reich Widerstand geleistet haben.“ Für ihn heiße Militanz zum Beispiel, gegen eine Demonstration von Neonazis zu protestieren und sich ihr in den Weg zu stellen. Da hakte Richter Breunig ein: „Das Beispiel mit dem Neonazi-Aufmarsch ist ja nicht ungeschickt gewählt, da kann man breite Zustimmung erwarten …“ Doch Csaszkoczy sah darin kein taktisches Argument: „Der Antifaschismus ist nun mal die Aufgabe der AIHD.“ CHRISTIAN RATH