Konfirmation wieder rentabel

Im Landkreis Rotenburg sollen Geldgeschenke zur Konfirmation bei Hartz-IV-Empfängern künftig nicht mehr als Einkommen angerechnet werden. Das habe der Kreis mit Rückendeckung der Landesregierung entschieden, erklärte jetzt Sozialdezernentin Heike Körner.

Damit reagiert die Kommunalverwaltung auf einen Widerspruch der Eltern zweier Konfirmandinnen. Ihnen waren im vergangenen Jahr Geldgeschenke in Höhe von zusammen 1.700 Euro als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet worden (vgl. taz v. 2. März). „Wir zahlen das Konfirmationsgeld zurück und behandeln es wie Vermögen, für das ein Freibetrag von insgesamt 3.850 Euro gilt“, erläuterte Körner. Allerdings sei die Sache „risikobehaftet“. Wenn der Bund auf einer Anrechnung bestehe, müsse der Landkreis reagieren. epd