: Einigung nicht bindend
BESOLDUNG Bremen beobachtet Nordrhein-Westfalens Neuregelung der Beamtenbezüge
Auch eine Woche nach der nordrhein-westfälischen Einigung zeichnet sich in der Frage der Beamtenbesoldung in Bremen noch kein Kompromiss ab. „Wir haben das Ergebnis der dortigen Verhandlungen zur Kenntnis genommen“, hieß es auf Nachfrage aus dem Finanzressort. „Es ist aber nicht bindend für uns.“ Erst ab der zweiten Septemberwoche soll es wieder Gespräche zwischen Landesregierung und Gewerkschaften geben.
Auch beim DGB hält man sich derzeit bedeckt, allein der – anerkannt dubiose – „Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands“ CGB forderte den Senat auf, sich angesichts des Düsseldorfer Kompromisses „zu bewegen“. Der allerdings wird in Nordrhein-Westfalen längst schon wieder kontrovers diskutiert: So hatte der Bund der Richter und Staatsanwälte NRW die Lösung als misslungen bezeichnet, die Verwaltungsrichtervereinigung sprach gar von bloßen „Taschenspielertricks“, die keine verfassungsgemäße Regelung herbeigeführt hätten: Das ursprüngliche Besoldungsanpassungsgesetz war vom nordrhein-westfälischen Verfassungsgericht kassiert worden: Das hatte das Abstandsgebot und die Alimentationspflicht verletzt gesehen, weil das Gesetz zwar für die kleine Zahl geringverdienender BeamtInnen das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes voll übernommen hatte, jedoch nur eine deutlich verringerte Erhöhung für die Besoldungsgruppen ab A 11 und gar keine ab A13 vorsah. Das soll jetzt nachgeholt werden – rückwirkend, aber nicht zum 1. Januar sondern erst ab Mai beziehungsweise September 2013. BES