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Archiv-Artikel

Qualmen bitte nur mit Filter

Die Innenstadt bekommt bessere Luft. Nach langer Planung beschließt der Senat: Ab 2008 dürfen Dieselstinker nicht mehr innerhalb des S-Bahn-Rings fahren. BUND lobt „strenge Ausnahmeregeln“

VON MATTHIAS LOHRE

In 285 Tagen werden Berliner sauberere Luft atmen. Zum Jahreswechsel führt der Senat die so genannte Umweltzone ein. Innerhalb des S-Bahn-Rings dürfen vom 1. Januar an nur noch Autos und Lastwagen fahren, wenn sie bestimmte Abgasnormen erfüllen und dies mit Plaketten nachweisen können. Der Senat hat dies gestern beschlossen. Umweltverbände loben die rigiden Ausnahmeregelungen.

Bereits seit dem 1. März gilt die so genannte Feinstaubverordnung, die bundesweit einheitlich Fahrzeuge in vier Kategorien unterteilt. Der Senat bestimmt nun, dass nur Autos mit roten, gelben oder grünen Plaketten ab 2008 die Innenstadt befahren dürfen. Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter und Benziner ohne Katalysator müssen draußen bleiben. Ab 2010 sollen sogar nur Fahrzeuge mit der grünen Plakette in der Umweltzone zugelassen sein. Die voraussichtlich fünf Euro teuren Marken geben die Kfz-Zulassungsstellen aus. Spätestens im Juli will der Senat Broschüren verteilen, die Autofahrer über die Details der neuen Regelungen aufklären sollen. Mit dem Senatsbeschluss geht ein monatelanges Gezerre um das Ausmaß der Ausnahmeregelungen zu Ende.

Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei) gab sich daher gestern, nach mehr als einem Jahr Verhandlungen mit Bund, Ländern und Verbänden, zufrieden: „Berlin ist noch immer Vorreiter in der Bundesrepublik“, was Größe und Einführungsbeginn der Zone angehe.

Gegenüber den ursprünglichen Senatsplänen aus dem Jahr 2005 hat sich mehreres geändert. Bereits ab dem kommenden Jahr müssen auch Fahrzeuge mit Ottomotor dem Abgasstandard Euro 1 entsprechen. Unterm Strich sind die neuen Regelungen jedoch etwas laxer als im „Luftreinhalte- und Aktionsplan“ Berlins ursprünglich vorgesehen: Der sah für 2010 auch für Fahrzeuge mit Ottomotor, die die Euronorm 1 erfüllen, ein Innenstadtverbot vor.

In der Hand der Bezirke liegt es, welche Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Beantragen können sie beispielsweise Halter von Privat- und Firmenfahrzeugen, wenn diese nicht nachrüstbar sind. Auch Autos, die für Krankentransporte notwendig sind, dürfen in die Innenstadt. Die Genehmigung gilt für 18 Monate. Ebenso dürfen Oldtimer rein, die mindestens 30 Jahre alt sind und nicht mehr als 700 Kilometer jährlich in der Zone fahren.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) begrüßt die „strengen Ausnahmeregeln“. Die Nachrüstung von Dieselautos mit Partikelfiltern und deren Förderung in Höhe von 330 Euro sei besser, als Sonderregeln aller Art für ungefilterte Pkws und Nutzfahrzeuge zu erlauben. Einzig die FDP ist gegen die Einführung der Umweltzone. „Ihr Beitrag zur Entlastung von Feinstaub ist marginal“, urteilt ihr umweltpolitischer Sprecher Henner Schmidt.