: Iraker wollen bleiben
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Aufenthaltsstatus von Irak-Flüchtlingen
BERLIN dpa ■ Das Bundesverwaltungsgericht hat sich gestern mit dem Fall von drei Irakern befasst, die auch weiterhin als Flüchtlinge anerkannt werden wollen. Das Bundesamt für Migration hatte ihren Flüchtlingsstatus im Jahr 2005 aufgehoben. Als Grund wurde die geänderte Situation nach dem Sturz des irakischen Diktators Saddam Hussein angeführt.
Das Gericht musste in der Verhandlung klären, ob das neue Zuwanderungsgesetz einen Widerruf verlangt oder ob es einen Ermessensspielraum lässt. Außerdem war unklar, ob es überhaupt auf sogenannte Altfälle anzuwenden ist, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai 2005 als Flüchtlinge anerkannt waren. Bis zum Redaktionsschluss hatten die Richter noch kein Urteil über den Status der Kläger gefällt.
Diese leben derzeit in den Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen. Bei den Betroffenen handelt es sich um zwei Männer und eine Frau, die ihr Heimatland Irak aus Angst vor Repressalien verlassen hatten. Nach ihrer Flucht aus dem Nahen Osten bekamen sie in Deutschland eine Anerkennung als Flüchtlinge. Der Frau wurde außerdem das Asylrecht zuerkannt.Nach dem Widerruf klagten sie zunächst mit Erfolg vor den örtlichen Verwaltungsgerichten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das Oberverwaltungsgericht Münster wiesen die Klagen jedoch ab. Die Begründung lautete unter anderem, es sei nicht zu erwarten, dass sich im Irak wieder ein Regime etabliert, von dem Verfolgung ausgeht. Die inzwischen von ihrem Mann getrennt und mit ihrem Kind allein lebende Frau hatte geltend gemacht, dass sie bei einer Rückkehr in ihre Heimat Repressalien von ihrer Familie zu befürchten habe. Diese Begründung ließen die Richter jedoch weder in Bayern noch in Nordrhein-Westfalen gelten.
Die Leipziger Richter stellten gestern klar, dass die Verfahren zwar zusammen verhandelt werden. Sie sagten aber auch, dass es drei einzelne Entscheidungen geben werde.