: Geliebte sollen heiraten
Union und SPD haben sich auf Kompromiss für ein neues Unterhaltsrecht geeinigt
BERLIN taz ■ Das neue Unterhaltsrecht kommt jetzt doch: Union und SPD einigten sich gestern auf einen Kompromiss. Dies sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nach einem Spitzengespräch der Unions- und SPD-Fraktionen. Kinder sollen Vorrang vor allen anderen haben, wenn nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden sei, so Zypries.
Entscheidend für das neue Recht ist eine geänderte Rangfolge der Unterhaltsberechtigten, die zweite Ehefrauen besser stellt als bisher, nicht aber unverheiratete Geliebte. Ist nicht genügend Geld des Unterhaltsverpflichteten – meist des Mannes – vorhanden, werden künftig die Ansprüche der Frauen und Kinder wie folgt festgelegt: Auf dem ersten Rang stehen alle minderjährigen Kinder des Mannes, sowohl aus erster Ehe als auch aus allen anderen Verbindungen. Sind nach Befriedigung der Ansprüche der Kinder und Abzug des Selbstbehaltes des Mannes noch Einkünfte vorhanden, bekommen die Frauen Unterhalt. Dabei haben alle kinderbetreuenden Gatten, aber auch langjährige Ehefrauen, deren Kinder schon aus dem Hause sind, dieselben Ansprüche. Im bisherigen Recht war die erste Frau gegenüber der zweiten privilegiert.
Auf dem dritten Rang der Unterhaltsfolge sind unverheiratete PartnerInnen. Ist der Mann also mit der zweiten Lebenspartnerin nicht verheiratet, muss er erst die Ansprüche seiner Exfrau befriedigen und kann erst dann mit dem darüber hinausgehenden Einkommen seine neue Partnerin unterstützen. Diese Privilegierung der Verheirateten kam auf Wunsch der Union zustande, deren Familienpolitikerinnen sich scharf gegen die Gleichstellung mit unverheirateten Partnerinnen wandten.
In Wirklichkeit kommen umfangreiche Unterhaltszahlungen aber selten zustande. Nach einer Studie des früheren Bundesfamilienministeriums ist nach Abzug des Selbstbehaltes des Geschiedenen und des gezahlten Kindesunterhaltes und der Anrechnung des Einkommens der Ex die große Mehrzahl der Frauen gar nicht mehr unterhaltsberechtigt. Viele Männer verdienen zu wenig.
Nach bisherigem Recht müssen kinderbetreuende Ehefrauen sich nach dem 8. Lebensjahr des Kindes zumindest einen Teilzeitjob suchen, unverheiratete unterhaltsberechtigte Mütter schon nach 3 Jahren. Diese Werte sollen durch die Reform angeglichen werden. Zypries zeigte sich zuversichtlich, dass das Unterhaltsrecht zum 1. Juli in Kraft treten könnte. Vom Grundsatz soll das Recht auch für Altfälle gelten, es sei denn, eine Neuregelung sei für die Beteiligten „unzumutbar“ sagte gestern eine Sprecherin des Justizministeriums. Über den Tatbestand der Zumutbarkeit müssen dann die Gerichte entscheiden.
BARBARA DRIBBUSCH
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