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Archiv-Artikel

Drogenarzt vor Gericht

JUSTIZ Prozess wegen zweier Todesfälle bei Gruppentherapie wird neu aufgerollt

Vor eineinhalb Jahren endete eine Gruppentherapie auf tragische Weise mit dem Tod zweier Patienten, fünf weitere mussten im Krankenhaus behandelt werden. Der verantwortliche Arzt kommt jetzt erneut vor Gericht. Sein Prozess wird vom heutigen Montag an neu aufgerollt. Das Landgericht hatte den heute 52 Jahre alten Psychotherapeuten im Mai 2010 wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt und ein Berufsverbot verfügt. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aufgehoben.

Im Haus des Arztes in Hermsdorf hatten sich am 19. September 2009 zwölf Patienten zu einer „gemeinsamen Reise“ eingefunden, wie die therapeutische Sitzung seinerzeit genannt wurde. Sie nahmen einen Drogencocktail zu sich. Auch der auf „psycholytische Psychotherapie“ spezialisierte Arzt hatte Drogen konsumiert. Seine Behandlung beruhte auf der Verwendung bewusstseinserweiternder Mittel. Die von dem Mediziner vertretene Methode ist in Deutschland wissenschaftlich nicht anerkannt.

Mord oder Fahrlässigkeit?

Die tragischen Folgen der Therapiesitzung hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die Berliner Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage zunächst von Mord ausgegangen. Der Ankläger bezeichnete den Arzt in scharfen Worten als „Verbrecher und Scharlatan“. Der Therapeut machte hingegen ein tragisches Unglück beim Abwiegen der Drogen geltend.

In der Neuverhandlung muss das Landgericht aus Sicht des BGH klären, ob dem Arzt nicht Fahrlässigkeit zugebilligt werden muss, was sich strafmildernd auswirken würde. DPA