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Archiv-Artikel

LESERINNENBRIEFE

Kein Malefiz-Spiel

■ betr.: „Kauder bringt Turbo-Asyl ins Spiel“, taz vom 26. 8. 14

Ich verstehe den Titel des taz-Berichts als satirischen Reflex auf Äußerungen des im Artikel Erwähnten. Denn „ernst“ gemeint wäre er voll daneben. Ich habe mich nicht umfassend über die lebensbedrohlichen und/oder Freiheit unterdrückenden Machenschaften der Regierungen und ihren Helfern informiert, die Menschen zur Verzweiflung bringen. Auch nicht umfassend über die Entscheidung von Menschen, ihren Lebensbereich verlassen zu müssen, zu wollen. Lothar de Maizière verpackt geschickt seine Menschen verachtende Denkweise, indem er zunächst Bereitschaft äußert, Asylsuchende aufzunehmen. Unerträglich ist sein Spalten von Menschen in schützenswert und nicht schützenswert – sich als Roma, Lesben benennende, aus nicht abzuurteilenden Gründen Asylsuchende, einwanderungssuchende Menschen aus dem von ihm, in diesem Kontext unsäglichen, benutzten Begriff „West-Balkan“ auszugrenzen. Unsere sozialen Gemeinschaften werden von Firmen belastet, die Steuern vermeiden, subventioniert werden zur Profitmaximierung oder in großem Maaß Steuern hinterziehen. Verrohung in Wort und Tat findet hier statt. Ich will nicht, dass mich Maulhelden vertreten. Ich fordere Bedachtsamkeit, Umsicht als Teil von Mitmenschlichkeit.

MERCEDES SCHMIDT, Schauenburg

Positive Entwicklung

■ betr.: „Inklusion. Man muss sie füttern? Kriegen wir hin!“, taz vom 3. 9. 14

Schön zu lesen, dass es Kitas gibt, die mehrfach behinderte Kinder aufnehmen. Auch wenn es viel zu wenige sind, kann man eine positive Entwicklung feststellen. Die Entwicklung ist aber erst abgeschlossen,wenn jede Kita das macht. JULIA ENGELS, Elsdorf

Richtige Entscheidung

■ betr.: „Uber ignoriert Frankfurter Landgericht“, taz vom 3. 9. 14

Ihr Bericht, in dem Uber auf eine offene Konfrontation mit den Behörden zusteuert, in allen Ehren, und ich halte diese Entscheidung für absolut richtig. Aber es gibt in Deutschland immer wieder gleiche oder ähnliche Vorgehensweisen bei Verbänden und auch jüngst von Banken. Allem Anschein nach genügt es in Deutschland, genug „Macht“ oder Kapital oder ein Monopol zu haben, um gültigen – selbst höchstrichterlichen Urteilen – ohne Befürchtung auf Sanktionen nicht nachkommen zu müssen.

Jeder Nutzer von Uber sollte sich fragen, ob 1 oder 2 Euro Ersparnis bei der Beförderung einen möglichen versicherungsrechtlich nicht abgedeckten Schaden seiner Gesundheit aufwiegen, wenn der Schadensfall eintreten sollte. ALBERT WAGNER, Bochum

Tolle Aussichten

■ betr.: „Uber ignoriert Frankfurter Landgericht“, taz vom 3. 9. 14

Ausführlich wird uns erklärt, welchen Schaden die Ausbreitung des US-amerikanischen Unternehmens Uber auf dem deutschen Mobilitätsmarkt anrichten würde. Und wir dürfen davon ausgehen, dass die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main Erfolg haben wird. Oder? Das könnte sich ändern, wenn das Freihandelsabkommen TTIP nicht gestoppt und eines Tages Wirklichkeit werden sollte. Zurzeit ist es so, dass nach deutscher Gesetzeslage ein Unternehmen wie Uber unzulässig ist und deutsche Gerichte entsprechend aktiv werden können. TTIP jedoch soll Handelshemmnisse abbauen, auch im Dienstleistungsbereich, also auch auf dem Mobilitätsmarkt. Da durch das Verbot der Tatbestand der Gewinnschmälerung für Uber gegeben ist, wird ein privates Schiedsgericht entscheiden, wie Uber „geholfen“ werden kann. Der deutsche Staat würde verklagt und hätte immerhin zwei Möglichkeiten: Gesetze ändern oder zahlen. Tolle Aussichten! DIETER STOMPE, Erfurt