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Archiv-Artikel

NPD-Rieger wegen Tierquälerei vor Gericht

Er soll auf seinem schwedischen Gut Kühe vernachlässigt haben. Bei Freispruch könnte er Schadensersatz einklagen

Mit Mist aus dem Kuhstall des Hamburger NPD-Landesvorsitzenden Jürgen Rieger muss sich demnächst Schwedens höchster Gerichtshof, der „Högsta Domstolen“, befassen. Der Neonazi-Anwalt und Gutsbesitzer hat nämlich Revision gegen ein Urteil des – einem deutschen Oberlandesgericht vergleichbaren – „Göta Hovrätt“ in Jönköping eingelegt, welches ihn im Februar wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von umgerechnet 2.700 Euro und zur Tragung der Verfahrenskosten von rund 11.000 Euro verurteilt hatte.

2001 hatten Veterinärinspekteure bei einem Kontrollbesuch auf Riegers südschwedischem Gut „Sveneby Säteri“ Milchkühe in „extrem schlechtem Zustand“ entdeckt. Laut deren Bericht waren die Tiere aufgrund langwieriger Vernachlässigung ausgetrocknet, abgemagert, apathisch und verschmutzt vorgefunden worden. Einige der 334 Kühe wurden notgeschlachtet, die anderen beschlagnahmt. Gegen Rieger wurde ein Verbot der Tierhaltung verhängt.

Vom Vorwurf der Tierquälerei war Rieger allerdings im vorigen Jahr vom Amtsgericht in Mariestad zunächst freigesprochen worden. Rieger könne als Eigentümer nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was das in seiner Abwesenheit von ihm beauftragte Personal möglicherweise versäumt habe, befand das Gericht. Im Prozess vor dem Gerichtshof geht es aber noch um mehr als die Geldstrafe. Für die Landwirtschaft auf seinem 1995 gekauften 650 Hektar großen Besitz soll Rieger früher jährlich über 100.000 Euro an EU-Subventionen kassiert haben. Diese sind nach Informationen schwedischer Medien nach Verhängung des Tierhalteverbots um etwa die Hälfte gekürzt worden.

Würde Rieger höchstinstanzlich freigesprochen, könnte er mutmaßlich Schadensersatz vom schwedischen Staat fordern. „Sie haben meine Tiere gestohlen, für die ich 200.000 Euro bezahlt habe, und die gezahlte Erstattung war viel zu niedrig“, zitiert die Zeitung „Lantbruk“ den NPD-Mann. Das Verfahren habe sowieso nur den Zweck, ihn von seinem Gut zu vertreiben: „Aber ich werde Sveneby nie verlassen.“ Reinhard Wolff