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Archiv-Artikel

Rentenanspruch gar nicht sicher

KARLSRUHE dpa ■ Rentenansprüche können auch kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand gekürzt werden. Zwar stehen die Anwartschaften grundsätzlich unter dem Schutz der Eigentumsgarantie im Grundgesetz, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Allerdings rechtfertige die finanziell angespannte Lage der Rentenversicherung gewisse Eingriffe des Gesetzgebers in die Ansprüche der Betroffenen. Damit wies der Erste Senat Ansprüche eines Ingenieurs zurück, der in Folge einer seit 1997 geltenden geringeren Bewertung der ersten Beitragsjahre monatlich rund 50 Euro weniger Rente erhält, als ihm vor der Reform zugestanden hätte. (Az.: 1 BvL 10/00)