: Zweitstimme für Landtagswahlen
DÜSSELDORF dpa ■ Zur Landtagswahl 2010 sollen die Wähler in NRW, wie schon bei Bundestagswahlen üblich, eine Zweitstimme erhalten. Das sieht eine Novelle des Landeswahlgesetzes vor, die die Regierung gestern in den Landtag eingebracht hat. Mit der Novelle wird Parteien zudem verboten, Bewerber aufzustellen, die einer anderen Partei angehören oder parteilos sind. So sollen verdeckte gemeinsame Wahlvorschläge ausgeschlossen werden. Außerdem muss es für jeden Wahlkreis künftig einen Ersatzbewerber geben.