: Unbeliebtes Urteil
Die Staatsanwaltschaft und Klaus Landowsky legen Revision gegen das Urteil im Bankenprozess ein
Klaus Landowsky gibt nicht auf. Der ehemalige Bank- und CDU-Fraktionschef, der sich selbst zum Ehrenmann ernannt hat, legt gegen das Urteil des Berliner Landgerichts Revision beim Bundesgerichtshof ein. Das Gericht hatte Landowsky in der vergangenen Woche wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt.
Hintergrund waren umstrittene Kredite der Bankgesellschaftstochter Berlin Hyp an die Immobilienfirma Aubis. Bei deren Vergabe habe es unter anderem gravierende Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebene Bonitätsprüfung gegeben, so das Gericht. Auch die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft für Landowsky gefordert hatte, legte Revision ein. Mindestens bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe gilt Klaus Landowsky nicht als vorbestraft.
Beide Seiten, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, haben nun vier Wochen Zeit, ihre Revisionsanträge zu begründen. Mit der Revision kann ein Urteil angefochten werden; anders als bei der Berufung gibt es aber grundsätzlich keine neue Beweisaufnahme. Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das Urteil ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
In den allermeisten Fällen weist der Bundesgerichtshof Revisionanträge gegen Strafgerichtsurteile ab; damit erlangen die Urteile Rechtskraft. Sollte das Gericht im Fall Landowsky so entscheiden, müsste er seine Bewährungsstrafe aber nicht antreten, sofern er – einzige Auflage für ihn – 16 Monate lang keine weiteren Straftat begeht. Möglich ist aber auch, dass der Bundesgerichtshof den Fall an das Landgericht mit Auflagen zurückverweist. Dann müsste eine andere Kammer des Landgerichts den Fall Aubis neu aufrollen.
Spektakulär war die Entscheidung des Bundesgerichtshof im Mannesmann-Prozess gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann. Das Gericht hatte den Freispruch des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes kassiert und zurückverwiesen. Verurteilt wurde Ackermann deswegen aber noch lange nicht – das Düsseldorfer Gericht stellte das Verfahren einfach gegen Geldauflagen ein. Ein Szenario, das auch im Fall Landowsky nicht ausgeschlossen ist – sollte der Bundesgerichtshof die Revision nicht zurückweisen. RICHARD ROTHER