: DIE VERFÜGUNG
Patientenverfügungen können als Vordrucke aus dem Netz heruntergeladen oder handschriftlich verfasst werden. Auch Videobotschaften sind denkbar. Sie sollten für konkrete Situationen und Behandlungen formuliert und regelmäßig aktualisiert werden. Patientenberater regen an, dass Patientenverfügungen um eine Betreuungsverfügung ergänzt werden. Darin steht, wer im Ernstfall befugt ist, die Wünsche des Bewusstlosen zu interpretieren und zu vertreten. Wer eine Patientenverfügung hinterlegt, sollte ein Kärtchen bei sich tragen, auf dem ein entsprechender Hinweis vermerkt ist. ALE