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Archiv-Artikel

Ruf nach Prozess gegen Zech

Wo es einen Nehmer gab, muss auch ein Geber gewesen sein, finden Grüne und SPD. Daher müssten nach dem Urteil gegen Gottfried Zantke nun die Verantwortlichen des Baukonzerns Zech vor Gericht

von Armin Simon

Konsequenzen aus dem Urteil gegen den früheren Abteilungsleiter im Bauressort haben gestern die einstigen Vertreter von Grünen und SPD im Untersuchungsausschuss zum Bremer Bauskandal gefordert. Das Landgericht hatte Gottfried Zantke am Freitag wegen Vorteilnahme zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. „Es liegt ja nahe, dass auch jemand die Vorteile gewährt hat“, sagte Matthias Güldner (Grüne). Die Spiegelverfahren gegen Verantwortliche der Firma Zechbau müssten daher zügig eröffnet werden. „Sonst heißt es wieder: Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.“ Ähnlich äußerte sich Hermann Kleen (SPD). „Wenn wir einen Vorteilsnehmer haben, dann erwarte ich auch, dass herausgefunden wird, wer der Vorteilsgeber war“, sagte er. Das Urteil gegen Zantke könne dafür „Hinweise geben“.

Die Staatsanwaltschaft selbst äußerte sich zurückhaltender. Zwar ermittelt sie seit langem gegen Firmenchef Kurt Zech, die Zech-Prokuristen Jörg Michael Wenau und Heinrich Suling, den früheren Zech-Geschäftsführer Andreas Hundsdörfer und einen weiteren Mitarbeiter des Baukonzerns. Ob daraus je eine Anklage wird, ist allerdings offen. Denn das Landgericht hat Zantke zwar wegen Vorteilsnahme verurteilt, konnte diesem jedoch keine „Unrechtsvereinbarung“ nachweisen – die für das Spiegelverfahren von Vorteil gewesen wäre. „Das macht die Sache schwierig“, sagt Staatsanwalt Volker Dützschhold. Nach altem Recht – wie bei Zantke angewandt – müsste zudem noch in diesem Jahr ein Urteil fallen, um eine Verjährung der Tatvorwürfe zu verhindern. Lediglich nach neuem Recht – dessen Geltung in diesem Fall strittig ist – würde eine Verfahrenseröffnung die Verjährung hemmen.

Bereits vor Gericht liegen dagegen die Verfahren gegen den ehemaligen Sportamtsleiter Reinhard Hoffmann, der wie Zantke zur „Nehmerseite“ zählt, sowie – wegen Betruges – gegen Zech, den Geschäftsführer der Baufirma Justus Grosse, Joachim Linnemann, sowie Werder-Geschäftsführer Klaus-Dieter Fischer. Sie sollen mit falschen Angaben Wohnungsbau-Fördergelder erschlichen haben.

Nach wie vor uneins sind sich Kleen und Güldner auch nach dem Zantke-Urteil, was die Existenz eines „Systems Zech“ angeht. „Es gibt keinen Sumpf aus Politik, Verwaltung und Bauwirtschaft“, fasste Kleen die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses vor gut vier Jahren zusammen. „Die Verurteilung von Zantke verändert das nicht“, unterstreicht er. Dieser sei ein „Einzelfall“, von einem „Geflecht“ oder Unregelmäßigkeiten bei öffentlichen Baumaßnahmen in den 90ern könne keine Rede sein.

Güldner ist da – nach wie vor – ganz anderer Meinung. Aus den Akten seien schon damals „vier Fälle, die genau gleich abgelaufen sind“, ersichtlich geworden – darunter Zantke. „Was wir damals in Ansätzen gesehen haben, hat sich bestätigt.“ Der von den Grünen initiierte Untersuchungsausschuss habe dazu beigetragen, dass sich überhaupt ein Bewusstsein für Korruption in Bremen gebildet habe. Die beim Innenressort angesiedelte Anti-Korruptionsstelle, die gerade ihre Arbeit aufnimmt, müsse prüfen, ob das Urteil „Auswirkungen auf die öffentliche Auftragsvergabe“ haben müsse – etwa für den Zech-Konzern.

Dem droht Ärger in der Hotel-Sparte: Die EU-Kommission will bis Ende Juni entscheiden, ob Bremen die Millionen-Subventionen für die fünf Atlantik-Hotels in Bremen und Bremerhaven zurückfordern muss. Geklagt haben die Grünen.