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Archiv-Artikel

Kein Haftbefehl gegen Bemba

Von D.J.

GOMA taz ■ Jean-Pierre Bemba, Oppositionsführer der Demokratischen Republik Kongo, kann voraussichtlich unbehelligt ins Exil nach Portugal gehen. Kongos Generalstaatsanwalt Tshimanga Mukeba erklärte am Dienstag, es gebe keinen Haftbefehl gegen Bemba, der sich seit Kämpfen zwischen seiner Garde und der Regierungsarmee in Kinshasa am 22. und 23. März mit über 200 Toten in der südafrikanischen Botschaft versteckt hält. Damals hatte Kongos Regierung gesagt, gegen Bemba sei Haftbefehl wegen Hochverrats erlassen worden. Portugal hat sich bereit erklärt, Bemba für drei Monate zur „medizinischen Behandlung“ aufzunehmen, wenn Kongos Regierung das billigt. D.J.