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Archiv-Artikel

Kameras dürfen nicht alles

ÜBERWACHUNG Kameras an Polizisten-Uniformen? Mit Augenmaß, sagt der Datenschutzbeauftragte

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat erhebliche Bedenken gegen den geplanten Einsatz von mobilen Überwachungskameras durch die Polizei. In der angedachten Form entsprächen die „Bodycams“ nicht den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Bestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit, sagte Caspar.

Hamburg will wie Hessen Polizisten mit Körperkameras ausstatten und sie so besser vor Übergriffen schützen. Außerdem soll die Beweissicherung einfacher werden. In einem Pilotprojekt wird zunächst die David-Wache mit vier Kameras ausgestattet. Am Donnerstag befasst sich der Innenausschuss der Bürgerschaft mit dem Thema.

Caspar sagte, es sei nicht auszuschließen, dass Bodycams ein sinnvolles Mittel zur Deeskalation und zum Schutz der Beamten sein können. Die vom Senat geplante allgemeine Vorschrift dürfe jedoch nicht dazu führen, dass „künftig alle Formen digitaler Überwachungstechnologien durch die Polizei im Alltag gegenüber Bürgern massenhaft zum Einsatz“ kämen.

Das Einhalten der rechtsstaatlichen Grundsätze der Bestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit sei zentral. Es sei überflüssig, dass der Senat Tonaufzeichnungen zulassen will. Hamburg gehe damit über die in Hessen erprobte Praxis hinaus.

Kritisch sieht Caspar auch den geplanten Umgang mit den Daten. Nach Senatsangaben dienen die Kameras dem Schutz der Beamten. Ist dieses Ziel erreicht, „sind die Daten zu löschen, soweit sie nicht für Zwecke der Strafverfolgung benötigt werden“. Was gespeichert wird, entscheidet die Polizei. Bürger, so Caspar, hätten keinen Anspruch auf Aufnahmen, wollten sie etwa Verfehlungen von Beamten belegen.  (dpa)