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Archiv-Artikel

Gericht will kurze Castor-Kontrollen

Die Polizei darf eine Person nur so lange kontrollieren, bis feststeht, ob von ihr eine Gefahr ausgeht. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg festgestellt, wie gestern bekannt wurde (Az.: 3 A 326/05). Geklagt hatte der Initiator einer Anti-Castor-Kundgebung, weil er 2004 mit seinem Auto rund zwei Stunden lang einen Kontrollpunkt nicht passieren durfte, obwohl er die Erlaubnis mit seinem Namen vorgezeigt hatte. Den Richtern zufolge war das ein rechtswidriger Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Klägers. Die Kontrolle hätte nicht länger als eine Stunde dauern dürfen. DPA