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Archiv-Artikel

Lehrer darf auch in die Schule

Ein Geschichtslehrer aus Steglitz, dem eine Verharmlosung von Naziverbrechen im Unterricht vorgeworfen worden war, darf im Schuldienst bleiben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Donnerstag ein Urteil der Vorinstanz, das gegen den Beamten nur eine Gehaltskürzung von zehn Prozent für ein Jahr verhängt hatte. Die Schulbehörde hatte den seit Ende Dezember 2000 suspendierten Pädagogen aus dem Schuldienst entlassen wollen. Das OVG lehnte dies ebenso ab wie den Antrag des Beamten, ihn freizusprechen. Das Verwaltungsgericht hatte im Juli 2005 geurteilt, der Gymnasiallehrer habe im Unterricht den Eindruck hinterlassen, er relativiere die Verbrechen des Nationalsozialismus. DPA