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Archiv-Artikel

Ewige Ermittlung wegen Buback

Informant wird im Rahmen eines nicht abgeschlossenen Verfahrens vernommen

FREIBURG taz ■ Die Bundesanwaltschaft ermittelt bis heute gegen die Mörder des ehemaligen Generalbundesanwalts Siegfrid Buback. Das Ermittlungsverfahren gegen noch unbekannte Mittäter wurde nie geschlossen, sagte gestern ein Sprecher der heutigen Generalbundesanwältin Monika Harms zur taz. Abgeschlossen sind nur die Verfahren gegen die bislang bekannten Täter Christian Klar, Knut Folkerts, Günter Sonnenberg und die Mitplanerin Brigitte Mohnhaupt.

Im Rahmen des noch laufenden Ermittlungsverfahrens will die Bundesanwaltschaft in den nächsten Tagen mit dem bisher noch unbekannten Informanten aus Kreisen der ehemaligen RAF sprechen. Die Person hatte sich vor einigen Tagen telefonisch beim Stuttgarter Generalbundesanwalt Klaus Pflieger, einem ehemaligen Bundesanwalt und RAF-Verfolger, gemeldet. Offensichtlich kannten sich die beiden aus früheren Verfahren. Pflieger hatte dann den Kontakt zum Sohn von Siegfried Buback vermittelt. Außerdem hat Pflieger wohl auch die Bundesanwaltschaft informiert, die über die Identität des Informanten damit Bescheid weiß.

Nach Aussage des Informanten hat Christian Klar nicht die Schüsse auf Buback abgegeben, weshalb der Sohn sich nun für seine Begnadigung einsetzt. Strafrechtlich hat dies allerdings keine Bedeutung für Christian Klar. Das Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart, das ihn als Mittäter des Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte, enthielt keine konkrete Zuordnung der Tatbeiträge. Insbesondere blieb offen, wer als Beifahrer auf dem Motorrad saß und die tödlichen Schüsse auf Buback und seine Begleiter abgab. Auch wenn Klar nur das Fluchtauto fuhr, wofür es nach Angaben von Pflieger Zeugen gab, bliebe er Mittäter.

Von größerer strafrechtlicher Relevanz ist die Aussage des Informanten, dass Folkerts an der Tat gar nicht beteiligt gewesen sein soll. Wenn nämlich Sonnenberg als bester Motorradfahrer vorne saß und Klar im Fluchtauto wartete, dann wäre vor allem Folkerts als Schütze in Betracht gekommen. „Ich habe schon immer vermutet, dass Folkerts geschossen hat“, sagte ein anderer ehemaliger Ermittler am Mittwoch. Das Urteil ließ auch dies offen. Wäre nicht Folkerts der Schütze, dann müsste es einen vierten noch unbekannten Täter gegeben haben. Im damaligen Urteil gab es jedoch keine Hinweise darauf. Möglicherweise ist die Äußerung über Folkerts auch nur eine Schutzbehauptung.

Folkerts, der heute in Hamburg lebt, hat ohnehin noch Ärger mit der Justiz, da ihm eine Auslieferung an die Niederlande droht. Folkerts hatte 1977 in Holland einen Polizisten erschossen, und war zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde aber nicht vollstreckt, weil die Niederlande Folkerts nach Deutschland auslieferten, wo er 1980 wegen Beteiligung an Entführung und Ermordung von Hanns-Martin Schleyer zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Bereits 1995 kam Folkerts auf Bewährung frei. Als die holländische Polizistenwitwe davon erfuhr, bedrängte sie die niederländische Regierung, die 2005 eine Rückauslieferung von Folkerts beantragte, damit dieser doch noch die 20-jährige Haft in den Niederlanden absitzen muss. CHRISTIAN RATH