EINSTWEILIGE VERFÜGUNG : Verbraucherschutz muss schweigen
Der Energieversorger Care Energy hat eine einstweilige Verfügung gegen die Hamburger Verbraucherzentrale erwirkt. Deren Geschäftsführer Günter Hörmann hatte in der taz gewarnt, dass es im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von Care Energy sein könne, dass sich die Stromnetzbetreiber ausstehende EEG-Umlage bei dessen Stromkunden holten. Nach einem Beschluss des Landgerichts Köln (Az. 28 O 419/14) darf er das nicht mehr behaupten. Care Energy bezahlt die Umlage nicht: Man sei ein Energiedienstleister, kein bloßer Stromversorger. (taz)