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Archiv-Artikel

Karenzzeit für ehemalige Senatoren

GESCHMÄCKLE Die Hamburger Bürgerschaft regelt den Jobwechsel von ausscheidenden Senatoren neu

Sollte sich eine Interessenkollision ergeben, kann der Wechsel untersagt werden

Hamburgs Bürgerschaftsfraktionen von SPD, CDU, Grünen und Linken haben sich auf eine gemeinsame Regelung für den Wechsel von ausscheidenden Senatoren in die Wirtschaft verständigt.

Danach müssen Regierungsmitglieder analog zu den Regelungen für Staatsräte und andere Beamte künftig nach ihrem Ausscheiden über zwei Jahre mitteilen, wenn sie in die Privatwirtschaft wechseln, teilten die Fraktionen am Donnerstag in Hamburg mit. Sollte sich dabei eine Interessenkollision mit der früheren Senatstätigkeit ergeben, kann der Wechsel künftig bis zu zwei Jahre untersagt werden. Die FDP beteiligte sich als einzige Fraktion nicht an dem Kompromiss.

Auf Bundesebene hatte es zuletzt erheblichen Ärger um den Wechsel des früheren Kanzleramtschefs Ronald Pofalla (CDU) zur Deutschen Bahn und von Ex-Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) zum Rüstungskonzern Rheinmetall gegeben. Nach der Hamburger Regelung, die noch in diesem Herbst in Kraft treten soll, ist der öffentliche Sektor als neuer Arbeitgeber ehemaliger Senatoren ebenso nicht anzeigepflichtig wie die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit wie etwa die Arbeit als Anwalt. Dort gälten die jeweiligen Berufsordnungen.

Einzig die FDP-Fraktion votierte gegen die Vereinbarung, da sie unzureichend sei. Nach ihrer Ansicht sollte nicht der Senat, sondern das Verfassungsgericht über die Tätigkeit ehemaliger Senatoren entscheiden. Auch sei die FDP unter anderem nicht damit einverstanden, dass öffentliche Unternehmen ausgenommen sein sollen.

FDP-Fraktionschefin Katja Suding verwies dabei auf die Genehmigung eines 100.000-Euro-Aufsichtsratspostens bei der Deutschen Annington an Saga/GWG-Chef Lutz Basse durch Hamburgs Bausenatorin Jutta Blankau (SPD).  (dpa)