: Justizminister Maas: Eltern dürfen Kinder fotografieren
STRAFRECHT Linke und Grüne halten neue Vorschrift gegen Nacktbilder für zu unbestimmt
HEIKO MAAS (SPD)
KARLSRUHE taz | Justizminister Heiko Maas (SPD) will den Persönlichkeitsschutz strafrechtlich stärken und an einigen Punkten auch das Sexualstrafrecht verschärfen. Am Donnerstag stellte er den Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundestag vor. Grüne, Linke und auch die CSU forderten Nachbesserungen.
Umstrittenster Punkt des Gesetzentwurfs ist das neue strafrechtliche Verbot von unbefugten Nacktaufnahmen. Die Vorschrift betrifft Bilder von Kindern und Erwachsenen. Auf gewerbliche Zwecke und eine Verbreitung der Fotos kommt es nicht an. Es droht eine Strafe bis zu drei Jahren. Maas erklärte: „Niemand soll ungestraft mit Nacktbildern von Kindern Geschäfte machen.“ Hier müsse eine Schutzlücke geschlossen werden. Zugleich betonte er: „Eltern, die ihre Kinder am Strand oder in der Badewanne fotografieren, handeln nicht unbefugt und machen sich deshalb nicht strafbar.“
Es sei auch nicht zu befürchten, so der Justizminister, dass nun nach jedem sommerlichen Kindergeburtstag die Staatsanwaltschaft ermittle, weil fremde Kinder halbnackt fotografiert wurden. Die Staatsanwaltschaft werde nur auf Antrag der Eltern tätig.
Die Grünen forderten Maas dennoch auf, das Gesetz zu präzisieren. Strafwürdig sei nur, wenn fremde Kinder in sexueller Absicht fotografiert werden. „Es ist schwer, die richtigen Fälle zu erfassen, ohne alle in die Illegalität zu drängen, aber man sollte es wenigstens versuchen“, sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Katja Keul.
CSU-Mann Alexander Hoffmann kritisierte, dass die Strafbarkeit von Kinder-Nacktfotos nicht im Sexualstrafrecht, sondern beim Schutz des Persönlichkeitsrechts (Paragraf 201a) verankert werde. Derartige Vorstrafen stünden deshalb nicht im erweiterten Führungszeugnis, das zum Beispiel bei der Einstellung als Jugendleiter im Sportverein vorgezeigt werden muss.
In der gleichen Vorschrift wie das Nacktbilder-Verbot will Maas auch ein Verbot von Fotos verankern, die geeignet sind, „dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“. Als Grund für die Strafvorschrift nannte der Minister den Fall eines 15-jährigen Mädchens, das sich Ende 2012 selbst tötete, nachdem jahrelang „unvorteilhafte“ Bilder im Internet verbreitet wurden. Maas stellte klar: „Die Medien dürfen auch in Zukunft von Prominenten unvorteilhafte Bilder schießen und abdrucken.“
Grüne und Linke finden die Vorschrift jedoch viel zu unbestimmt. „Ich sehe auch keine Regelungslücke“ sagte die Linke Halina Wawzyniak, „denn das Verbreiten von Bildern gegen den Willen des Fotografierten ist heute schon strafbar.“ CHRISTIAN RATH