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Archiv-Artikel

Streik für Sozialplan legal

ERFURT afp ■ Gewerkschaften dürfen im Streit um einen Sozialplan zum Streik aufrufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem gestern bekannt gegebenen Urteil entschieden. Auch wenn meist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Entlassungen und Abfindungen verhandelt werde, könnten Sozialpläne auch tariflich geregelt werden. Daher könne auch eine Gewerkschaft mit Streiks eingreifen. Das BAG gab damit der Gewerkschaft IG Metall in einem Streit gegen den Arbeitgeberverband Nordmetall Recht. Zur Begründung verwiesen die Erfurter Richter auf das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit und die sich daraus ergebende Tarifautonomie. (Az.: 1 AZR 252/06)