Datenschutz-Gesetzentwurf

Den Entwurf für ein neues Landesdatenschutzgesetz hat die CDU/FDP-Regierung in Kiel vorgelegt. Demnach ist die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet nur zulässig, wenn dies eine Rechtsvorschrift ausdrücklich erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. Vorgesehen sind auch erweiterte Dokumentationspflichten, teilte Innenminister Klaus Schlie (CDU) mit. Zusätzlich zur Herkunft müsse der Zweck der Datenerhebung dokumentiert werden. Das derzeitige Datenschutzgesetz aus dem Jahr 2000, sagte Schlie, sei in die Jahre gekommen.  (dpa)