EuGH muss Elbvertiefung richten

FAHRRINNENAUSBAU

Was der Weser recht ist, muss der Elbe billig sein. Das Verfahren für den Fahrrinnenausbau der Weser liegt seit mehr als einem Jahr beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, und so ist es kein Wunder, dass jetzt auch die Elbvertiefung in der Schwebe bleibt. Am Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung über den Ausbau der Fahrrinne vertagt.

Die Leipziger Richter attestierten den Plänen für die Elbe Mängel, die behebbar seien. Sie wollen jedoch abwarten, wie ihre Luxemburger KollegInnen im Falle der Weservertiefung die Europäische Wasserrahmenrichtlinie auslegen. Diese verbietet es, die Gewässerqualität zu verschlechtern. Welchen Spielraum er sieht, will der EuGH im Frühjahr bekanntgeben.

Dagegen, noch tiefer zu baggern, hatten die Kommunen hinterm Deich opponiert. Dann klagten die Umweltverbände Nabu, BUND und WWF – mit Erfolg: Seit zwei Jahren ruht die Arbeit.

Das sich das Verfahren noch länger hinziehe, sei ein Zeichen dafür, dass das Planungsrecht vereinfacht werden müsse, kommentierten der CDU-Wirtschaftsrat, der Unternehmensverband Hafen und der Verein Hamburger Spediteure. Letztere stellten wie der Bund der Steuerzahler das Klagerecht für Naturschutzverbände infrage.

Die Linke unterstützt den Vorschlag der Umweltverbände, die Häfen sollten kooperieren statt baggern. Die Grünen warfen Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) Versagen vor, weil er den Verbänden nicht entgegengekommen sei. Scholz richtete den Blick aufs große Ganze: Städte und Kulturlandschaften hätten sich entlang der Flüsse ausgebreitet. Was die Richtlinie da sagen werde, „das wird auch für viele andere von Bedeutung sein“, orakelte er.  KNÖ

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