Die Daten der Polizei

HINWEISSAMMLUNG

Anscheinend gibt es bei den Großstadt-Polizeien Dateien, auf die auch das Bundeskriminalamt zugreifen kann, von denen selbst die Datenschutzbeauftragten bisher nichts wussten. Das förderte eine Senatsanfrage der Bürgerschaftsfraktion der Linkspartei in Hamburg zutage. Die Polizei gab an, von 43.000 HamburgerInnen „personengebundene Hinweise“ (PHW) in 13 Kategorien gespeichert zu haben. Das versetzte Hamburgs Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar in Aufruhr. „Wir haben bei der zuständigen Behörde Nachfragen sowohl zu Grundlagen als auch zu konkreten Datenverarbeitungsabläufen gestellt“, sagt Caspar der taz.

Die Hamburger Polizei rechtfertig ihren Datenhunger mit allgemeinen Vorschriften aus dem Gesetz zur Datenverarbeitung bei der Polizei (PolDVG). „Die Vergabe eines PHW hat im Rahmen einer Einzelfallprüfung anhand des PHW-Leitfadens des Bundeskriminalamts zu erfolgen“, heißt es in der Drucksache. PHW sind Ansteckungsgefahr, bewaffnet, Drogenkonsument, Geisteskrank, Gewalttäter, Rocker, Brandstifter, politischer Straftäter links, rechts, ausländerpolitisch motiviert. Demnach sind 22.500 HamburgerInnen Drogenkonsumenten, über 12.000 „Gewalttäter“, fast 5.100 bewaffnet, knapp 2.200 „Sexualstraftäter“. Von 41 HamburgerInnen gehe eine „Ansteckungsgefahr“ aus, 67 Menschen seien „geisteskrank“.

Nach welchen Kriterien die Daten erhoben wurden, legt der SPD-Senat nicht offen. Die Polizei gibt an, dass es bei der Erfassung „auch um das Wohl der Betroffenen“ gehe: So dienten die Hinweise „hauptsächlich dem Schutz des Betroffenen, der Eigensicherung von Polizeibediensteten sowie in Einzelfällen der Gewinnung von Ermittlungshinweisen und dem Schutz Dritter“. Komischerweise wird aber der PHW „Freitod“ – also Suizidgefahr – nicht vergeben.

Weil die PHW-Dateien in einem bundesländerübergreifendem Informationssystem beim Bundeskriminalamt (Inpol) gespeichert werden und das System als Verbunddatei aufgebaut sein soll, kündigte Caspar an, werde er „die Angelegenheit in der kommenden Datenschutzkonferenz mit den Datenschutzbeauftragten diskutieren“.  KVA