Kinder gehen vor, Bund kassiert

Die Spitzen der großen Koalition haben sich im März darauf verständigt, dass beim Unterhalt alle Kinder Priorität haben sollen und an zweiter Stelle die Ansprüche langjährig verheirateter sowie kinderbetreuender Ehepartner stehen. An dritter Stelle stehen die Unverheirateten. Die Neuregelung soll am 1. Juli in Kraft treten. Die geplanten Änderungen im Unterhaltsrecht werden nach Ansicht von Familien- und Rechtsexperten zu deutlichen steuerlichen Mehrbelastungen für die Unterhaltspflichtigen führen: Durch die vorgesehene Verbesserung des Kinderunterhalts und die Veränderung des Frauenunterhalts werde der Bund Steuermehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe erzielen. Anders als der Frauenunterhalt könne der Kinderunterhalt bisher nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden.