Richtigstellung

Unter dem Titel „Gegendruck für Höllenengel“ berichtete die taz am 27. Mai über den Walsroder Unternehmer Wolfgang Heer: „Das letzte Strafverfahren gegen ihn wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution endete vor zehn Jahren mit einer Bewährungsstrafe.“ Herr Heer weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Menschenhandels bereits im Laufe des Verfahrens fallen gelassen habe, so dass nur noch wegen Förderung der Prostitution und illegaler Einschleusung von Ausländern gegen ihn ermittelt worden sei. Er habe schließlich eine Geldbuße von 100.000 Mark zahlen müssen. Herr Heer hat Recht.