: Neues Glück für Wettanbieter
EuGH-Urteil läutet aber nicht das Ende des Wettmonopols in Deutschland ein
KARLSRUHE taz ■ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine teilweise Liberalisierung des Glücksspielrechts in Italien gefordert. Die Entscheidung ist aber nur bedingt auf das deutsche Wettmonopol übertragbar.
In Italien gibt es kein staatliches Monopol auf das Anbieten von Glückspielen. Der Staat hat vielmehr rund 1.700 Konzessionen an vermeintlich vertrauenswürdige Anbieter von Sport- und Pferdewetten vergeben. Ziel ist dabei weniger die Vermeidung von Spielsucht – wie beim deutschen Wettmonopol –, sondern die Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Gegen diese Regelung hatte unter anderem ein italienischer Wettbürobetreiber geklagt, der Wetten des britischen Wettmarktführers Stanley International Betting angeboten hatte. Weder der Kläger noch Stanley konnten in Italien eine Konzession erhalten, da Kapitalgesellschaften bei der Vergabe generell ausgeschlossen sind. Dem Kläger drohte deshalb eine strafrechtliche Verurteilung.
Der Europäische Gerichtshof billigte nun zwar das italienische Konzessionssystem, kritisierte aber den „vollständigen Ausschluss von Kapitalgesellschaften“. Dies sei eine unnötig harte Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit, so die Richter. Es genüge, Informationen über die Zuverlässigkeit der Geschäftsführer und Hauptaktionäre einzuholen. Bis auf Weiteres darf das Fehlen einer Konzession nicht mehr zum Anlass für Strafverfahren gegen Wettvermittler genommen werden.
Private Wettanbieter in Deutschland wie Fluxx werteten das EuGH-Urteil gestern als „faktisches Ende von staatlichen Wettmonopolen“. Sie übersehen dabei jedoch, dass Italien schon ein Konzessionssystem mit vielen privaten Anbietern hat, bei dem jetzt noch mehr Anbieter hinzukommen werden. Dagegen beruht das deutsche System gerade auf dem Ausschluss privater Anbieter. Dementsprechend sieht der Deutsche Lotto- und Totoblock keinen Handlungsbedarf: Niedersachsen, das der Länderkonferenz vorsitzt, wertete das Urteil als Bestätigung für den eingeschlagenen Weg.
An der Börse profitierten die Aktien privater Wettfirmen von dem Urteil: Fluxx, die vor dem Urteil deutlich im Minus lagen, notierten mehr als zwei Prozent im Plus. Die Papiere des in Wien ansässigen Marktführers in Kontinentaleuropa bwin schossen fast 20 Prozent nach oben. Tipp24-Aktien legten fünf Prozent zu. CHRISTIAN RATH