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Archiv-Artikel

Landrat zeigt auf deutsche Botschaft

Nachdem die durch Abschiebung getrennte Familie Salame vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist, bleibt noch die Hoffnung auf ein Besuchervisum. Doch der Landrat des Kreises Hildesheim erklärt sich für nicht zuständig

Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat dem Hildesheimer Landrat Reiner Wegner (SPD) vorgeworfen, die Zusammenführung einer libanesischen Familie zu blockieren. Der Landrat weigere sich, die Wiedereinreisesperre für Gazale Salame zu löschen, die im Februar 2005 mit ihrer kleinen Tochter in die Türkei abgeschoben worden war (taz berichtete). Salames Mann Ahmed lebt weiterhin mit den beiden älteren Töchtern im Kreis Hildesheim. Als seine Frau abgeschoben wurde, brachte er die beiden gerade zur Schule.

Gazale Salame hatte den Fehler begangen, bei ihrer Einreise im Alter von sieben Jahren als Staatsangehörigkeit „libanesisch“ anzugeben. Die Behörden in Hildesheim fanden heraus, dass ihre Eltern in der Türkei registriert waren. Salame sei darum ebenfalls türkische Staatsbürgerin. Tatsächlich waren die Eltern von Gazale Salame wie auch die ihres Mannes als Angehörige einer arabischen Minderheit aus der Türkei in den Libanon emigriert. Obwohl weder Gazale Salame noch ihr Mann in der Türkei gelebt haben, befand das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung Salames zuletzt für rechtmäßig.

Gazale Salame, die bei der Abschiebung schwanger war und derzeit als allein erziehende Mutter zweier Kinder in einem Armenviertel von Izmir lebt, möchte jetzt ein Besuchervisum beantragen. Landrat Wegner war gestern in dieser Sache nicht zu erreichen. Sein Sprecher erklärte jedoch, der Landkreis habe keine rechtliche Kompetenz, in dem Abschiebungsfall aktiv zu werden. Über einen Visumantrag entscheide die deutsche Botschaft.

Nach Darstellung des Flüchtlingsrates wird die Botschaft jedoch nichts unternehmen, so lange der Landrat nicht die Wiedereinreisesperre für Salame löscht. Die Bitte des Anwalts der Familie um ein Gespräch lehnte er diese Woche mit der Begründung ab, dafür sehe er „keine Möglichkeit“.

Die Haltung des niedersächsischen Innenministeriums zu dem Fall ist klar: Sein Vorschlag liegt schriftlich vor und besagt, dass die „familiäre Lebensgemeinschaft“ doch „in der Türkei oder im Libanon“ wieder hergestellt werden könne. DPA/TAZ