: Vergleich mit „Paintball“-Halle
STUTTGART dpa ■ Die Stadt Stuttgart und der Betreiber einer „Paintball“-Anlage haben sich gestern vor dem Verwaltungsgericht auf einen Vergleich geeinigt. Danach ist Kindern und Jugendlichen der Zutritt zur Halle untersagt. Der Betreiber muss auch sicherstellen, dass keine roten oder „blutfarbtonähnlichen“ Farben zum Einsatz kommen und das „Abschießen“ von Mitspielern nicht der ausschließliche Zweck des Spieles ist. Stuttgart hatte solche Paintball-Spiele im Februar 2004 untersagt. Das „spielerisch simulierte Töten“ von Menschen mit Farbgeschossen sei mit der Menschenwürde unvereinbar, hieß es zur Begründung. Seitdem stritten die Parteien vor Gerichten.