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Archiv-Artikel

Die Stille bis zum Schluss

URTEIL Bundesregierung muss Abgeordnete über Waffenexporte informieren, aber erst nachdem sie die Genehmigung erteilt hat

Von CHR

KARSLRUHE taz | Die Bundesregierung darf den Bundestag erst nachträglich über ihre Rüstungsexportbeschlüsse informieren. Eine frühere Unterrichtung sei verfassungsrechtlich nicht geboten, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Damit scheiterten die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul mit dem grundsätzlichen Teil ihrer Klage. Sie wollten bereits über Exportanträge informiert werden.

Grundsätzlich muss die Regierung zwar informieren. „Ohne Beteiligung am Wissen der Regierung kann das Parlament sein Kontrollrecht nicht ausüben“, sagte Andreas Voßkuhle, der Präsident des Gerichts. Die Regierung muss deshalb mitteilen, wie viele Waffen welchen Typs an welches Land geliefert werden dürfen. Sie muss den deutschen Hersteller nennen und das Gesamtvolumen des Geschäfts – allerdings erst, wenn es genehmigt ist. Oft fragen die Rüstungsfirmen schon Jahre vor dem eigentlichen Antrag an, ob ein Geschäft genehmigungsfähig ist, und beginnen erst mit konkreten Verhandlungen, wenn sie grünes Licht bekommen.

Solche Vorabentscheide seien rechtlich aber unverbindlich, argumentierten die Verfassungsrichter. Daher müssten Abgeordnete darüber nicht informiert werden, weil die Willensbildung der Bundesregierung hier noch nicht abgeschlossen sei. CHR

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