Werbeaktionen sollen öffentlich werden

Immer mehr Denkmäler werden mit großflächiger Werbung verhüllt, um ihre Sanierung zu finanzieren. Dabei gebe es zu wenig Kontrolle, kritisieren die Grünen. Sie fordern mehr Transparenz bei der Vergabe der Werbeaufträge

Die Grünen fordern mehr Transparenz bei der über Werbung finanzierten Denkmalsanierung. Landeseigene Immobilien dürften Vereinen, Stiftungen oder Unternehmen nur dann für großflächige Werbung überlassen werden, wenn die Kosten- und Vergabestrukturen einer öffentlichen Kontrolle unterlägen, sagte die Abgeordnete Claudia Hämmerling gestern. Zugleich müssten die Aufträge ausgeschrieben oder über ein Interessenbekundungsverfahren vergeben werden. Einen entsprechenden Antrag hat die Grünen-Fraktion ins Abgeordnetenhaus eingebracht.

Zwar sei gegen die Vermietung von sanierungsbedürftigen Denkmälern als Werbeträger nichts einzuwenden, weil das Land und die Bezirke die Mittel nicht selbst aufbringen könnten, sagte Hämmerling. Allerdings könne es nicht sein, dass landeseigener Besitz ohne Mitsprache bei der Sanierung sowie ohne Kosten- und Einnahmekontrolle an Private übertragen werde. Bei Sanierungsarbeiten an lukrativen Standorten bestehe die Möglichkeit von Einnahmen und Auftragsvergaben in Millionenhöhe zu Gunsten Dritter.

Als jüngstes Beispiel nannte die Abgeordnete den geplanten Wiederaufbau der historischen Kandelaber am Charlottenburger Tor durch die private Stiftung Denkmalschutz Berlin. Sie hatte zuvor bereits das Tor über Werbeeinnahmen des Samsung-Konzerns, der dort ein Transparent aufgehängt hatte, wiederhergestellt. Auch bei der Sanierung des Brandenburger Tores hatte sich die Stiftung engagiert.

Über das werbende Unternehmen an den Kandelabern wollte sich der Geschäftsführer der Stiftung, Helmut Engel, noch nicht äußern. Es werde aber eine „kleine Sensation“, sagte er. Zugleich wies er die Grünen-Vorwürfe zurück. Die Antikorruptionsvereinigung Transparency International habe die Bücher der Stiftung geprüft und bekundet, dass an deren „Geschäfts- und Finanzgebaren nichts auszusetzen“ sei.

Nach der bisherigen Rechtslage liege die Entscheidung über die Vergabe der Aufträge bei einem Sachbearbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde, sagte dagegen Rechtsanwalt Klaus-Martin Groth. Richtlinien des Senats seien nicht bekannt. Entsprechend werde in einem „völlig ungeregelten Bereich“ durch einen Sachbearbeiter gegebenenfalls über Millioneneinnahmen für einen Privaten entschieden. DDP