: BKA entscheidet über Berichterstattung
Erteilte Akkreditierungen wieder aberkannt: JournalistInnen sollen offenbar vom G 8-Gipfel ferngehalten werden
Es war ein lapidarer Zweizeiler, der die Hamburger Fotojournalistin Marily Stroux per E-Mail erreichte: „Wir müssen Ihnen mitteilen, dass Ihre Akkreditierung für den G 8-Gipfel auf Empfehlung des BKA nicht erteilt werden kann“, schreibt das Bundespresseamt. „Sollten Sie näheres zu den Gründen der Ablehnung erfahren wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den Datenschutzbeauftragten des BKA.“
Stroux arbeitet als freie Fotografin auch für die taz und hat sich unter anderem als engagierte Dokumentarin der Flüchtlingsproblematik in Deutschland einen Namen gemacht hat. Schon vor Wochen hatte sie sich für den Gipfel in Heiligendamm akkreditieren lassen. Erst als die gebürtige Griechin, die in dem Ostseebad für eine griechische Zeitung fotografieren wollte, nachfragte, wann und wo sie denn ihren Sonderausweis in Empfang nehmen könne, kam die negative Nachricht. Auf Nachfrage beim BKA verwies dieses Stroux an das Landeskriminalamt Hamburg, wollte aber andererseits nicht ausschließen, dass die Empfehlung nicht doch direkt vom BKA gekommen sei.
Bei der Deutschen Journalisten Union (DJU) in Verdi treffen zurzeit immer mehr Meldungen von JournalistInnen ein, bei denen bereits erteilte Akkreditierungen zurückgenommen werden. „Nach unserer Wahrnehmung vornehmlich von solchen, die im Vorfeld auch über die Durchsuchungen und Repressionsmaßnahmen gegen Kritiker des G 8-Gipfels berichteten“, sagt die DJU-Bundesgeschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen.
Die Gewerkschaft betrachtet die Vorgehensweise „als absolut unzulässigen Versuch, der Beeinträchtigung der freien Berichterstattung“, so Maercks-Franzen. Es handele sich zudem um eine Maßnahme „der Einschüchterung, die eine wachsame kritische Berichterstattung verhindern soll“. Vom Bundespresseamt fordert die DJU die sofortige Wieder-Akkreditierung der betroffenen JournalistInnen sowie die Offenlegung der „Quellen“ für die „Empfehlungen“.
Marily Stroux hat einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht, das sofort reagierte: Es forderte das Bundespresseamt auf, die Quellen zu benennen und hat für heute eine Entscheidung angekündigt. MS
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