: Sicherung des evangelischen Profils
betr.: „Selbstgerechte Auslese“, taz nord vom 31. 5. 2007
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) selbst sieht einen besonderen Rechtsraum für die Kirchen vor. Die Diakonie als sozialer Dienst der evangelischen Kirchen kann danach über ihre Einstellungskriterien selbst entscheiden. Zur Sicherung ihres evangelischen Profils gehört die Kirchenmitgliedschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das gilt auch für das Aufgabenfeld „Migration“, in dem sich die Diakonie gerade in Hamburg vielfältig engagiert. KATHARINA WEYANDT, Pressesprecherin des Diakonischen Werks Hamburg