piwik no script img

Archiv-Artikel

Firmen umgehen Deponierverbot

Entsorgungswirtschaft warnt: Abfälle landen unbehandelt in ehemaligen Tagebauen

BONN taz ■ Im größeren Stil umgehen Unternehmen offenbar das Deponierungsverbot für nicht vorbehandelte Abfälle. Davor warnte der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE) anlässlich des Weltumwelttages gestern in Bonn. Sein Verband stelle mit großer Besorgnis fest, „dass Abfallmengen unvorbehandelt oder nicht ausreichend behandelt auf Deponien landen“, sagte BVSE-Präsident Burkhard Landers.

Der Trick: Bei den benutzten Deponien handelt sich nicht um klassische Mülldeponien, sondern um Tongruben und Tagebaustätten. Minderwertige Gewerbeabfälle würden klein geschreddert, mit Sand oder Ähnlichem vermischt und dann zur Verfüllung nicht mehr benötigter Bereiche benutzt. „Man beruft sich auf die Möglichkeiten des Bergrechts, und manches bewegt sich auch in der rechtlichen Grauzone“, sagte Landers. So werde das seit rund einem Jahr geltende Verbot, unbehandelte Abfälle zu deponieren, umgangen. Setze sich der Trend fort, werde der stofflichen Verwertung sowie der Herstellung von Ersatzbrennstoffen die wirtschaftliche Grundlage entzogen, so der BVSE-Präsident, der rund 600 überwiegend mittelständische Mitgliedsunternehmen der Entsorgungswirtschaft vertritt.

Nach Schätzung des BVSE handelt es sich um eine Abfallmenge zwischen 1 und 6 Millionen Tonnen, die so vor allem in den ostdeutschen Bundesländern, aber auch vereinzelt im Süden und Westen der Republik entsorgt werde. Von den Landesumweltministern forderte Landers, diese Praxis „genauer unter die genehmigungsrechtliche Lupe zu nehmen“. Zudem seien gesetzliche Korrekturen notwendig. Das Bergrecht dürfe nicht als Schlupfloch für die Abfalldeponierung herhalten.

Darüber hinaus meldete der Verband Korrekturbedarf bei der geplanten Novellierung der Verpackungsverordnung an. So sei die Ausweitung der Zuständigkeit der Dualen Systeme unverhältnismäßig und ein „gravierender Fehler“, so Landers. Denn es sei „überhaupt nicht einzusehen“, warum die Dualen Systeme nun für die Entsorgung von Gewerbeunternehmen zuständig sein sollen, die bisher vorzugsweise die Dienstleistungen eher kleinteilig strukturierter mittelständischer Entsorgungsunternehmen in Anspruch nähmen.

Das wird im Bundeswirtschaftsministerium anscheinend ähnlich gesehen. „Die geplante obligatorische Systembeteiligung bedeutet de facto einen Anschluss- und Benutzungszwang an privatwirtschaftliche Unternehmen“, zitiert die FAZ aus einem Brief des Wirtschafts- an das Umweltministerium. Nachdem sich bei einer Staatssekretärsrunde Ende der vergangenen Woche kein Kompromiss habe finden lassen, könnte sich nun die für Anfang 2008 geplante Novelle der Verpackungsordnung verzögern. PASCAL BEUCKER