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Archiv-Artikel

Nur der Ausstieg ist Konsens

ENERGIE-GESETZE Den Atomausstieg findet Berlin grundsätzlich gut – an weiteren Gesetzen, die morgen im Bundesrat anstehen, gibt es Kritik. Die Befürchtung: Mehr Sanierung führt zu steigenden Mieten

Wenn der Bundesrat morgen über die Gesetze rund um den Atomausstieg berät, wird Berlin in mehreren Punkten Änderungen fordern. „Grundsätzlich begrüßt Berlin, dass wir diese Energiewende machen. Aber im Detail liegt die Tücke“, sagte die Bundesbevollmächtigte des Landes, Monika Helbig (SPD), am Mittwoch.

Acht Gesetze sind es insgesamt, die im Zusammenhang mit dem Atomausstieg beschlossen werden sollen. Im Zentrum steht das Gesetz, das die verbleibenden Laufzeiten der Atomkraftwerke regelt. In weiteren Gesetzen geht es beispielsweise um die Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen, um den Ausbau des Stromnetzes und um die energetische Sanierung von Gebäuden.

Vor allem beim letzten Punkt fordert die rot-rote Regierung Nachbesserungen. „Für Berlin ist das Thema Mieterschutz relevant und die Frage, wie viel bei energetischer Sanierung auf den Mieter umgelegt werden kann“, sagt Helbig. Derzeit kann der Vermieter jährlich 11 Prozent der Sanierungskosten auf den Mieter abwälzen, in einer Bundesratsinitiative, die unter anderem von Berlin mitgetragen wird, fordern die Länder eine Begrenzung auf 9 Prozent. Die Befürchtung: Wird im Zuge der neuen Gesetzeslage mehr saniert, steigen die Mieten.

Außerdem umstritten ist das Mitspracherecht der Länder. „Die Frage ist, wie stark die Länder bei der Umsetzung der Programme beteiligt werden“, sagte Helbig. An dieser Stelle gehe es beispielsweise darum, wie die Bewilligung von Fördergeldern abläuft. Der Bund habe bislang signalisiert, dass er als Geldgeber auch bei der Umsetzung den Hut aufhabe. Doch hier würden mehrere Länder um ihre Kompetenzen fürchten.

Darüber hinaus hat Berlin einen Antrag in Sachen Energieversorgung gestellt. Demnach sollen dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz befreit werden. Das bezieht sich vor allem auf Anlagen in Mehrfamilienhäusern. Die Anlagen dienten „der Erreichung der angestrebten Klimaschutzziele“, heißt es in der Begründung.

Vermutlich wird zumindest für einen Teil der Gesetze der Vermittlungsausschuss angerufen. Das hatten auch die Ausschüsse des Bundesrates empfohlen. Von allen acht Gesetzen ist jedoch lediglich eines, in dem steuerliche Belange neu geregelt werden, im Bundesrat zustimmungspflichtig. Der Bundestag kann mit der schwarz-gelben Mehrheit die anderen Gesetze also auch ohne die Zustimmung des Bundesrates beschließen.

SVENJA BERGT