: Treberhilfe verbucht Teilerfolg vor Gericht
PROZESS Sozialverwaltung hat einen Vertrag erst nach Maserati-Affäre abgeschlossen
Im Streit um die Fortzahlung von Fördermitteln hat die durch die Maserati-Affäre in die Kritik geratene Treberhilfe einen Teilerfolg verbuchen können. Das Sozialgericht verpflichtet die Sozialverwaltung des Senats, einen gekündigten Vertrag über ein „Betreutes Gruppenwohnen“-Projekt fortzusetzen. Es sei nicht ersichtlich, dass der Verwaltung ein Festhalten an der Vereinbarung unzumutbar wäre, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Die Senatsverwaltung habe die Vereinbarung erst am 30. November 2010 und damit in Kenntnis aller wesentlichen Vorwürfe gegen die Treberhilfe abgeschlossen. Sie verhalte sich widersprüchlich, wenn sie nun die fristlose Kündigung auf die schon bei Vertragsschluss bekannten Vorwürfe stütze.
Keine gültigen Verträge
Für die Förderung fünf weiterer Projekte musste das Unternehmen dagegen eine Niederlage hinnehmen. Hier lehnten die Sozialrichter einen Antrag der Treberhilfe auf Kündigungsschutz ab. Es habe keine gültigen Verträge mehr gegeben, die hätten gekündigt werden können. Die Vereinbarungen zwischen Sozialverwaltung und Treberhilfe seien zum Zeitpunkt der Kündigung im Mai bereits ausgelaufen gewesen. Die Entscheidung ist nach Angaben des Sozialgerichts nicht rechtskräftig und kann vor dem nächsthöheren Landessozialgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.
Mit ihren Klagen gegen die Streichung öffentlicher Fördermittel war die Treberhilfe zuletzt Ende Juni auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert. Das Sozialunternehmen mit damals etwa 280 Mitarbeitern war im Frühjahr 2010 durch überhöhte Gehaltszahlungen an seinen Geschäftsführer und Gründungsgesellschafter Harald Ehlert und durch dessen Maserati-Dienstwagen in die Schlagzeilen geraten. In der Folge hatte der Senat alle Fördermittel für das Unternehmen zum Jahresende 2010 gestrichen. Dagegen zog die Treberhilfe vor Gericht. (epd)