: Sondergesetze
Ein Totalverbot homosexueller Handlungen gibt es in keinem europäischen Land mehr, aber in sechs europäischen Gebieten (auch Jersey, Isle of Man, Guernsey, Gibraltar, Portugal) unterschiedliche Rechtsnormen in der Bewertung von Hetero- und Homosexualität.
Was das postsozialistische Europa anbetrifft, ist es in Albanien, Bulgarien und Serbien erst vom achtzehnten Lebensjahr an erlaubt, schwule Sexualität zu leben – Heterosexualität hingegen ist in diesen Ländern vom vierzehnten Lebensjahr an kein zwingend zu ahndendes Delikt mehr.
Bürgerrechtliche Regelungen zum Schutz homosexueller Paare – wie die Eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland – gibt es im postsozialistischen Europa nur in Tschechien und Slowenien. Die rechtlichen Diskriminierungen sind jenseits der Linie des früheren Eisernen Vorhangs allesamt erst mit dessen Fall Anfang der Neunzigerjahre getilgt worden. Die sogenannten Schutzaltersgrenzen sind in den meisten Ländern für Hetero- wie Homosexuelle gleich, in der Regel liegen sie bei vierzehn Jahren.
Die für die klassischen West-, Nord- und Südwesteuropa mittlerweile traditionellen Christopher-Street-Tag-Paraden (kurz: CSD), in Erinnerung an den Widerstand New Yorker Homosexueller in der Christopher Street 1969 gegen Polizeirazzien, sind in Osteuropa nur unter brutal schweren Bedingungen möglich. Der Grund: Neben Verboten drohen den CSD-OrganisatorInnen nationalistisch oder religiös wütende Gegendemonstranten. Die Sicherheitsbehörden (in Riga, Wilna, Moskau, Agram, Belgrad) sorgen eher für deren Schutz als für den der CSD-Paraden.
Nach einer Analyse des libertären Soros-Instituts sind die rechtsstaatlich gesinnten Liberalisierungsbemühungen zugunsten gesellschaftlichen Minderheiten (eben auch: Homosexueller) erlahmt mit den Beitritten zur Europäischen Union, vor allem in Lettland, Litauen, Estland, Polen, neuerdings auch in Bulgarien und Rumänien. JAF